Alle österreichischen Sozialversicherungsanstalten bieten ihren Patient:innen in der Steiermark kostenfreie Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut:innen an.
(Die BVAEB und KFA-Graz heben 10%, die SVA 20% von den Versicherten ein.)
Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie steht ein eigenes Kontingent zur Verfügung. Im Rahmen dessen wird die Psychotherapie als Sachleistung von spezialisierten Kinder- & Jugendpsychotherapeut:innen durchgeführt.
Um eine kostenfreie Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, suchen Sie aus der Liste unter Psychotherapeut:innensuche einen/eine Psychotherapeut:in und vereinbaren unter den angegebenen Kontaktdaten einen Termin.
Zu diesem Termin nehmen Sie Ihre ecard mit und weisen diese vor. Zwischen erster und zweiter Sitzung ist eine Bestätigung des/der Hausärzt:in über die physische Vereinbarkeit (Formular wird Ihnen vom/von Psychotherapeut:in ausgehändigt) oder ein Überweisungsschein vom/von Hausärzt:in bzw. Psychiater:in notwendig.
Sie brauchen nichts mehr weiter zu tun, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Netzwerk Psychotherapie und dem/der Psychotherapeut:in.
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Psychotherapie betrachtet Körper & Seele als Einheit. Psychotherapie sieht Krankheiten, Symptome oder Leidenszustände als Ausdruck von seelischem Ungleichgewicht.
In Österreich gibt es verschiedene anerkannte psychotherapeutische Methoden. Weitere Informationen bietet die Broschüre des Gesundheitsministeriums:
Derzeit sind 23 psychotherapeutische Methoden anerkannt, welche sich in vier Gruppen zusammenfassen lassen:
Voraussetzung für die Anerkennung als Psychotherapiemethode durch den Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium ist eine wissenschaftliche Fundierung sowie planbare spezifische Behandlungsschritte, welche Teil eines umfassenden, theoretisch begründeten und wissenschaftlich untermauerten Theoriegebäudes sind.
Wie in der Arbeit mit Erwachsenen, betrachtet Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen Körper und Seele als Einheit und sieht Krankheiten, Symptome oder Leidenszustände als Ausdruck von seelischem Ungleichgewicht.
Psychotherapeut:innen für Kinder- und Jugendpsychotherapie behandeln seelisch erkrankte Kinder und Jugendliche oder seelisch bedingt, körperlich kranke Kinder und Jugendliche durch Psychotherapie. Dazu stehen in der Kinder- & Jugendpsychotherapie ein der Altersgruppe entsprechendes Methodenrepertoire sowie speziell ausgestattete Praxen zur Verfügung.
Im Unterschied zur Erwachsenenpsychotherapie findet die Behandlung mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Beziehungs- und Bezugspersonen statt. Dies kann jeweils in Einzelsitzungen, aber auch in Familiensettings geschehen.
Für Kinder- & Jugendpsychotherapie stellen die Sozialversicherungen ein eigenes Kontingent an freien Kassenplätzen zur Verfügung.
Psychotherapeut:innen lernen in der Ausbildung eine heilsame Vertrauensbeziehung zum/zur Patient:in aufzubauen und diese in der Behandlung nutzbar zu machen, dazu gehören auch die Diagnostik und ein Behandlungsplan. Lösungen werden erarbeitet, Persönlichkeitsveränderungs- und Persönlichkeitsentwicklungsprozesse werden angeleitet.
Anders als in anderen Gesundheitsberufen spielt die persönliche Eignung der Psychotherapeut:innen in der Ausbildung eine zentrale Rolle.
Deshalb müssen Psychotherapeut:innen ein solches Auswahlprozedere durchlaufen. Die gesetzlich geforderte lange Lehrtherapie befähigt zur Selbstreflexion als Basis für eine gelingende psychotherapeutische Arbeitsbeziehung. In der Psychotherapie werden, basierend auf wissenschaftlich fundierten Behandlungstheorien, entsprechend den Themen und Problemen der Patient:innen psychotherapeutische Interventionsmethoden und Techniken zur Krankenbehandlung eingesetzt.
Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in (§ 15 PthG).
Psychotherapeut:in, Psychiater:in, Psycholog:in, was ist der Unterschied?