Informationen für Psycho­therapeut:innen

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Zugang zur Kassenabrechnung

Der Zugang zur Sachleistung ist im Vertrag mit den steirischen Sozialversicherungsträgern festgelegt. Vorausgesetzt wird die Erfüllung von Zugangskriterien in drei Varianten. Diese sind:

Variante 1:

1 Jahr Tätigkeit (Basis 40 Std. Woche) in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses oder einer Institution, die über eine Ausbildungsstelle für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin verfügt, in der entsprechenden Fachabteilung.

Bei einer geringeren Wochenstundenzahl (mind. 10 Std.) verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Variante 2:

1. Ein halbes Jahr Tätigkeit (Basis 40 Std. Woche) in einem Krankenhaus oder in einer psychosozialen Einrichtung, in der Krankenbehandlung durchgeführt wird. Bei einer geringeren Wochenstundenzahl (mind. 10 Std.) verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

plus

2a. 500 Stunden psychotherapeutische Krankenbehandlung in kontinuierlicher Tätigkeit nach Listeneintragung mit Schwerpunktsetzung in den Diagnose­gruppen F0, F1, F2, F3, F6.

oder

2b. Zusätzlich zur Tätigkeit gemäß 1. 18 Monate kontinuierliche Tätigkeit in einem Krankenhaus oder einer psychosozialen Einrichtung, in der Krankenbehandlung durchgeführt wird.

Spezialisierte Kinder- und Jugendpsychotherapeu:innen können einen Großteil der unter 2a. nachzuweisenden Behandlungsstunden durch Nachweis der Behandlung von schweren psychischen Störungen des Kindes- und Jugendalters erbringen. (Schwere Essstörungen, schwere Erlebnis- und Belastungsreaktion nach traumatisierenden Erlebnissen oder durch traumatisierende Entwicklungsbedingungen, extreme Persönlichkeits­störungen) aus den Diagnosegruppen F8, F9, F3.

Variante 3:

1. Mindestens 344 Stunden kontinuierliche Tätigkeit in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses oder in einer Einrichtung, die als Ausbildungseinrichtung für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin anerkannt ist, in unmittelbarer Begleitung einer Person, die ärztliche Tätigkeit im ständigen Patientenkontakt durchführt oder bei einem/einer Fachärzt:in für Psychiatrie. Dieser Nachweis kann in zwei geschlossenen Blöcken erbracht werden.

plus

2. 14 Tage (80 Stunden) Seminar, in dem eingehende Kenntnisse über schwere Krankheitsbilder vermittelt werden.

3. 1000 Stunden psychotherapeutische Krankenbehandlung in kontinuierlicher Tätigkeit nach Listeneintragung mit Schwerpunktsetzung in den Diagnose­gruppen F0, F1, F2, F3, F6

Für spezialisierte Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen gelten die Bestimmungen nach Variante B sinngemäß

Um die Möglichkeit der Kassenabrechnung zu erlangen, ist das Erhebungsblatt auszufüllen, eine der drei Varianten anzugeben und an das Netzwerk Psychotherapie zu übermitteln.

Neue Kolleg:innen werden im Netzwerk aufgenommen, wenn das jährliche Kontingent durch die Sozialversicherungen erhöht wird und wenn Kolleg:innen die Kassenabrechnung zurücklegen (z.B. Pensionierung). In den letzten Jahren wurden jährlich zwischen 10 – 20 Kolleg:innen neu aufgenommen.

Mit dem Datum des Einlangens des Erhebungsblattes wird Ihre Anmeldung, nach Bezirken geordnet, in einer Warteliste vermerkt. Alle Kolleg:innen auf der Warteliste bekommen einen Zugangscode und können ihr Vorrücken auf der Warteliste einsehen.

Manche Kolleg:innen haben ihren Antrag “ruhend” gestellt, sind also aktuell nicht verfügbar, was so manche lange zurückliegende Antragstellung in der Liste erklärt.

Von den Kassen wird jährlich ein begrenztes Kontingent an Psychotherapieeinheiten als Sachleistung zur Verfügung gestellt (2022 sind das 86.632 Einheiten). Wir vom Netzwerk Psychotherapie Steiermark sind beauftragt dieses Kontingent nach Bevölkerungszahl auf die Bezirke, gleichmäßig über das Jahr und möglichst einheitlich auf die Psychotherapeut:innen aufzuteilen.

Abhängig vom Bedarf bereits bestehender Patient:innen werden freie Kontingente an die Kolleg:innen vergeben.

In den letzten Jahren waren das zwischen 250 – 300 Psychotherapieeinheiten pro Jahr und Psychotherapeut:in.

Bei einer durchschnittlichen Psychotherapiedauer von 36 Einheiten pro Jahr und Patient:in, bei wöchentlichem Termin, entspricht das etwa 8 Kassenpatient:innen.

Bei zweiwöchigen Terminen erhöht sich die Zahl entsprechend.

Derzeit (2023) beträgt das Honorar € 79,20 pro Einheit.